Allgemeine Geschäftsbedingungen der Darksidecon, im folgenden DSC genannt
§1 Gültigkeit
1.1
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder einem anderen Artikel oder einer Leistung aus unserem Angebot erkennt jeder Kunde der DSC (im folgenden Gast genannt) diese AGB an.
1.2
Diese AGB erlangen ihre Gültigkeit mit dem 09.08.2006. Eine Befristung der Gültigkeit besteht nicht. Vorhergehende AGBs verlieren mit dieser Ausgabe ihre Wirksamkeit.
1.3
Mündliche Absprachen, die im Widerspruch zu einer oder mehrerer Regelungen dieser AGB stehen, gelten als nicht getroffen.
1.4
Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ungültig, berührt dies nicht die Gültigkeit der AGB als Ganzes und es tritt automatisch die nach deutschem Recht sinngemäß nächste gültige Regelung in Kraft.
§2 Vertrag
2.1
Mit der Bestellung einer Eintrittskarte oder eines anderen Artikels oder einer Leistung aus unserem Angebot kommt ein Vertrag zwischen der DSC und dem Besteller zustande.
2.2
Dieser Vertrag ist nur innerhalb der nächsten 14 Tage nach Bestellung - und auch dann ausschließlich in schriftlicher Form -kündbar, danach jedoch bindend.
2.3
Die DSC behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Nach Zustellung der Anmeldebestätigung kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, die eine zukünftige Verletzung dieser AGB durch den Besucher annehmen lassen.
2.4
Das Eingangsbuchungsdatum der Zahlung ist maßgeblich für den Staffelungspreis! Überschreitet das Eingangsdatum der Zahlung die Frist des Staffelungspreises, so ist der nächst höhere Staffelungspreis zu zahlen. Bis zum Eingang der Differenzsumme, ist die Anmeldung nicht gültig! Die Anmeldung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Betrag nicht binnen 30 Tagen nach Anmeldung auf unserem Konto eingegangen ist oder die AGBs nicht akzeptiert werden.
2.5
Rabatte werden nur einmal gewährt, es können nicht verschiedene Rabatte addiert werden.
§3 Haftung
3.1
Der Besuch einer Veranstaltung der DSC geschieht für den Gast auf eigene Gefahr (Eltern haften für ihre Kinder).
3.2
Minderjährigen kann nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt gewährt werden. Für Minderjährige, die sich dennoch auf der Veranstaltung bewegen, haften weiter die Erziehungsberechtigten.
3.3
Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen haftet der Veranstalter nur, falls diese auf eindeutige Aufforderung desselben bei eindeutig gekennzeichnetem Personal hinterlegt wurden (Videokameras, etc.).
3.4
Der Gast haftet ebenfalls für von ihm an Eigentum Dritter (auch des Veranstaltungsortes und des Veranstalters) angerichteten Schäden in voller Höhe.
3.5
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch von ihm beauftrage Dritte dem Kunden zugefügt werden.
3.6
Alle Teilnehmer der Veranstaltung haften dem Veranstalter gegenüber in voller Höhe für Ansprüche Dritter, die aus dem Verhalten des Kunden hervorgehen.
3.7
Für bei der DSC gekaufte Artikel übernimmt die DSC nur insoweit Gewährleistung und Haftung, wie es das zur Zeit geltende Deutsche Gesetz verlangt. Eine darüber hinaus gehende Haftung oder Gewährleistung ist nicht vereinbart.
§4 Ordnung
4.1
Den Anweisungen der Ordner und Veranstaltungsleitung ist sofort Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können mit dem sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände geahndet werden.
4.2
Bei Verlust der Eintrittskarte erlischt die Berechtigung zum Betreten der Veranstaltung. Die Beweislast, dass tatsächlich ein Vertrag zwecks Eintritt zu einer unserer Veranstaltungen zustande gekommen war, liegt beim Gast.
4.3
Das Ordnungspersonal ist angewiesen, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Die Eintrittskarte ist daher stets vorzeigebereit mit zu führen.
4.4
Personen, die bei dem Versuch erwischt wurden, sich unrechtmäßig Zugang zum Veranstaltungsgelände zu verschaffen, müssen auf der Stelle den kompletten Eintrittspreis der jeweiligen Veranstaltung entrichten. Ansonsten erfolgt Strafanzeige.
4.5
Der Veranstalter behält sich vor, einzelnen Personen aufgrund von Störungen des Ablaufs der Veranstaltung Hausverbot zu erteilen. Im übrigen darf der Veranstalter beliebigen Personen unter Zurückerstattung evtl. geleisteter Eintrittsgelder den Zutritt zur Veranstaltung jederzeit untersagen.
4.6
Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist streng untersagt. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Eine Beurteilung, ob Kostümteile zugelassen werden können, übernimmt gerne der Ordnungsdienst bei der Veranstaltung.
4.7
Werbung für politische, religiöse und weltanschauliche Organisationen ist streng untersagt. Werbung darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Organisatoren verteilt werden. Unerlaubt ausgelegte und/oder verteilte Werbematerialen werden vom Veranstaltungsgelände entfernt. Werbung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
§5 Aufzeichnungen
5.1
Fotografieren, Filmen, etc. ist während der Veranstaltung generell erlaubt, kann jedoch zu einzelnen Zeiten und an bestimmten Orten untersagt werden. Aufforderungen hierzu ist augenblicklich Folge zu leisten. Nichtbeachtung kann zur Zerstörung des betreffenden Materials führen.
5.2
Das Nutzungsrecht von Film, Photo und oder Tonaufnahmen die auf einer Veranstaltung der Darksidecon gemacht wurden liegt beim Veranstalter der Darksidecon.
5.3
Bei Nichtbeachtung des vorhergehenden Punktes haftet der betreffende Kunde dem Veranstalter in voller Höhe für Ansprüche Dritter.
§6 Garantie
6.1
Der Veranstalter behält sich vor, Programm und Umfang der Veranstaltung ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Ein Rücktrittsanspruch vom Vertrag ergibt sich für den Kunden hieraus nicht. Der Veranstalter bemüht sich nach Kräften, die Qualität des Programms nicht durch Änderungen zu beeinflussen.
6.2
Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung jederzeit örtlich und zeitlich zu verlegen. Ein Rücktrittsanspruch vom Vertrag ergibt sich hieraus nicht.
6.3
Der Veranstalter garantiert nicht für über ihn gebuchte oder durch ihn angekündigte Leistungen Dritter.
6.4
Leistungsveränderungen oder Produkteigenschaften, die sich aufgrund widriger Umstände oder im Zuge der Weiterentwicklung ändern, berechtigen nicht zum Wandel oder zur Minderung. Über die DSC eingekaufte Fremdleistungen wie z.B. Hotelzimmer, Verpflegung, gebuchte Programmpunkte etc. sind im Mangelfalle direkt beim Leistungerbringer anzuzeigen und mit diesem zu regeln. Die DSC gilt in diesem Falle nur als Zwischenhändler und haftet nicht über von ihm direkt verursachte Schäden oder Mängel hinaus.
§7 Unterschriftsberechtigungen, Vertragsabschlüsse, Kooperationen
7.1
Bei Handlungen der Darksidecon tritt diese nicht als GbR auf sondern es handelt und verpflichtet sich nur der Gesellschafter, der einen Vertrag unterschreibt.
7.2
Bei Kooperationen mit anderen Firmen oder Veranstaltern, und bei Gemeinschaftsveranstaltungen und Veranstaltungen unter einem Dach, ist die Darksidecon nicht als GbR mit den anderen Veranstaltern zu sehen, sondern handelt und verpflichtet sich nur für Verträge und Zusagen, die die Darksidecon direkt und selbst eingeht. Auch in diesem Fall gilt wie in 7.1, dass jeder Gesellschafter nur für sich handelt und abschließt und nicht andere Gesellschafter persönlich haftbar oder verpflichtet sind.
7.3
Mündlich getroffene Absprachen und Vorverträge mit Mitwirkenden können bei Vorliegen von Gründen von beiden Seiten ohne Schadensersatzforderungen gekündigt werden.
§8 Schlussbestimmungen
8.1
Mit der Annahme dieser AGB verzichtet der Kunde auf sein Recht, jetzt und in Zukunft Rechtsmittel gegen die Gültigkeit dieser AGB anzuwenden.